Jugend

Jugendarbeit ist das Herzstück eines  jeden Vereins.

Deshalb freuen wir uns besonders über Jugendliche, die Interesse am Schießsport zeigen.

Wenn sie als Erziehungsberechtigter Ihr Kind in einer sicheren, sportlichen und verantwortungsbewussten Weise an den Schießsport heranführen wollen, nehmen Sie doch unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Mindestalter nach den gesetzlichen Vorschriften:

  • Luftdruckwaffen
    • 10 Jahre: Bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung und Gutachten über die Eignung des Jugendlichen
    • 12 Jahre: Mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • sonstige Waffen
    • 16 Jahre: Mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Luftdruck-Sportgeräte und sonstige Lang- od. Kurzwaffen werden vom Verein zur Verfügung gestellt